19.05.2020

Solarpflicht in Baden-Württemberg

Photovoltaikanlage auf dem Betriebhof der Karlsruher Verkehrsbetriebe. © Wirsol

In Baden-Württemberg werden in Zukunft nur noch Gewerbegebäude, Parkhäuser oder Lagerhallen mit Solaranlage gebaut. Darauf hat sich die grün-schwarze Koalition in Stuttgart geeinigt.

Ein zentraler Punkt der Novelle des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg ist die Einführung einer Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude. Dazu gehören nicht nur Lager- und Produktionshallen, sondern auch Parkhäuser und Bürogebäude. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden. «Mit diesem Gesetz schaffen wir eine neue Grundlage für zukunftsweisenden Klimaschutz im Land», betont Umweltminister Franz Untersteller. Die Einführung der Solarpflicht sieht er als Beitrag zum modernen Bauen und der Klimaschutz werde dadurch selbstverständlich. Zudem könne dadurch das erhebliche Flächenpotenzial, das auf den Nichtwohngebäuden vorhanden ist, gehoben werden. Diese Dachflächen seien wie geschaffen für grosse Anlagen.

Einstieg in allgemeine Solarpflicht

Umweltminister Franz Untersteller sieht diese Entscheidung aber nur als Einstieg in eine allgemeine Photovoltaikpflicht für Neubauten. Diese müsse in den nächsten Jahren kommen – nicht nur in Baden-Württemberg. Denn abgesehen von dem Schub für die Solarenergie und den Klimaschutz werde die Photovoltaikpflicht auch Arbeitsplätze sichern und schaffen.

Ein weiterer Punkt der Novelle des Klimaschutzgesetzes ist die Verpflichtung für 100 Städte und Kommunen in Baden-Württemberg, eine umfassende Wärmeplanung vorzulegen. Davon erhofft sich Baden-Württemberg einen Schub in Richtung erneuerbare Wärme, «beispielsweise innovative Quartierskonzepte oder der Ausbau von Wärmenetzen werden damit vorankommen». Um bei den Städten und Kommunen keinen Widerstand zu provozieren, trägt die Kosten für die Planung das Land.

Quelle: www.photovoltaik.eu

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