07.06.2020

Solarstrompflicht bei Neubauten im Kanton St. Gallen

Nach langem Ringen einigt sich das St. Galler Parlament beim Energiegesetz in der ersten Lesung. Zum Kompromiss gehört, dass Neubauten künftig einen Teil der benötigten Elektrizität selber erzeugen. Hauseigentümer, die auf eine eigene Stromerzeugung verzichten, sollen eine Ersatzabgabe leisten. Die Einnahmen werden dann für grössere Fotovoltaik-Anlagen auf privaten oder öffentlichen Gebäuden eingesetzt.

Die zweite Lesung folgt im September.

Quelle: Werdenberger & Obertoggenburger vom 5. Juni 2020

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